Verbrennungsverbot

Verbrennungsverbot

Für heftige Diskussion sorgte auf der Hauptversammlung des OGV das Verbrennungsverbot auf Gartengrundstücken einschließlich Obstgrundstücken. Demnach ist es laut Landratsamt grundsätzlich untersagt, Schnittgut und Gartenabfälle zu verbrennen.

Genauere Informationen findet man unter:


https://www.abfallwirtschaft-rems-murr.de/upload/files/2017/Merkblatt_Gruengutverbrennung.pdf

 

Man solle das Schnittgut entweder kompostieren (das setzt den Besitz eines Motorschredders voraus) oder  auf die umliegenden Häckselplätze bringen.

Diesem Punkt wurde kein Verständnis entgegengebracht und sehr lebhaft diskutiert. Es sei unwirtschaftlich und auch nicht mit einem vertretbaren Aufwand umsetzbar. Die wenigsten Mitglieder besitzen einen Anhänger, nicht einmal eine Anhängerkupplung. Für Mengen über 2m³ muss man sogar bezahlen.

Es wird viel von der Erhaltung der Streuobstwiesen geredet, aber praktisch werden den Besitzern immer neue Knüppel zwischen die Beine geworfen. Die Aussagen reichten so weit, dass manch einer keine Bäume mehr pflanzen möchte. Man wird sich in Zukunft auf immer mehr heruntergekommene Stückle einrichten müssen.